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Gemeinderatswahl am 25.05.2014

Laudert, den 08. 04. 2014

Am 25.05.2014 ist unter anderem auch der Gemeinderat für Laudert, der aus acht Mitgliedern besteht, zu wählen. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu dieser Wahl ist am 07.04.2014 abgelaufen. Es wurde bis zum Ablauf dieser Frist kein Wahlvorschlag abgegeben. Somit findet wieder – wie bereits bei den vergangenen Wahlen – eine Mehrheitswahl nach § 22 KWG zur Wahl des Ortsgemeinderates Laudert statt.

 

Dabei ist mit amtlich hergestellten weißen Stimmzetteln abzustimmen. Diese werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.

 

Da kein Wahlvorschlag vorliegt, können die Wählerinnen und Wähler vollkommen frei entscheiden, welchen wählbaren Personen sie ihre Stimme geben möchten.

 

Dabei dürfen so viele Namen auf den Stimmzettel geschrieben werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Die Ratssitze werden von denjenigen besetzt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen (§ 43 KWG: Findet Mehrheitswahl statt, so sind die wählbaren Personen in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt.).

 

Die meisten aller Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben übrigens ihren Rat bei der letzten Wahl in 2009 nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt.

 

Um festzustellen, wer von unseren wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bereit ist, für die nächsten fünf Jahre im Gemeinderat ehrenamtlich mitzuwirken, lade ich hiermit zu einem entsprechenden

 

Informationsgespräch am Mittwoch, den 16.04.2014 ab 19.00 Uhr in das Gemeindehaus Laudert ein.

 

Dabei wird die Bildung einer gemeinsamen Vorschlagsliste besprochen. In diese Liste können sich alle eintragen lassen, die Interesse an einer Mitarbeit im Gemeinderat haben.

 

Wer am 16.04.2004 nicht teilnehmen kann, sich aber für eine Tätigkeit im Gemeinderat interessiert, kann mich auch vor oder nach dem o.a. Treffen, möglichst bis spätestens zum 08.05.2014, entsprechend benachrichtigen um sich eintragen zu lassen.

 

Die danach abschließend erstellte Liste ist kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des Kommunalwahlrechts. Sie wird jedoch vor der Wahl veröffentlicht und ist so ein wichtiger Anhaltspunkt für die Wählerinnen und Wähler, dass die von ihnen Gewählten bei der erforderlichen Stimmenzahl auch das Amt übernehmen.

 

Die Vorschlagsliste ist lediglich eine Wahlhilfe.

 

Selbstverständlich können am 25. Mai 2014 alle wählbaren Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinderat gewählt werden, auch wenn sie nicht in der Vorschlagsliste eingetragen sind.

 

Arnold Grings, Ortsbürgermeister

 

Bild zur Meldung: Gemeinderatswahl am 25.05.2014

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