Einwohnerversammlung am 25.10.2017 in Laudert

Laudert, den 30. 10. 2017

Nach dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 sollen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden die vorhandenen Gebietsstrukturen dieser kommunalen Gebietskörperschaften verbessert werden.

 

Betroffen davon ist auch die Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel, welche die für das Fortbestehen geforderte Einwohnerzahl, Fläche und Zahl an angeschlossenen Orten nicht erreicht. Da der Verbandsgemeinderat in Kürze über die Frage des Zusammenschlusses mit einer anderen Gebietskörperschaft zu entscheiden hat, wurden die Lauderter Einwohnerinnen und Einwohner ausschließlich zu dem Thema „Kommunal- und Verwaltungsreform“ für den 25.10.2017 zu einer Einwohnerversammlung eingeladen.

 

Diese Einladung bereits zu dem jetzigen Zeitpunkt war durch die entsprechende Empfehlung des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2017 ausgelöst worden. Genau 50 Lauderter Einwohnerinnen und Einwohner waren der Einladung gefolgt. Die Beteiligung war damit höher als bei den alljährlich im Frühjahr stattfindenden Einwohnerversammlungen.

 

Durch die Versammlung führte Ortsbürgermeister Grings, der einen umfassenden Überblick über die Rechtslage und die bisherigen Vorgänge gab. Der Versammlungsleiter erinnerte zunächst an den kommunalpolitischen Weg von Laudert in den letzten Jahrhunderten. Ab 1798 gehörte Laudert (damals noch „Pfälzisch Laudert“ und „Trierisch Laudert“) zur Mairie Pfalzfeld, die ab 1816 in Bürgermeisterei Pfalzfeld umbenannt wurde. 1927 wurde diese Bürgermeisterei in Amt Pfalzfeld umbenannt, welches 1968 in der Verbandsgemeinde Pfalzfeld und mit der Auflösung am 06.11.1970 in der neugebildeten Verbandsgemeinde Emmelshausen aufging. Gleichzeitig mit deren Auflösung wurde die Gemeinde Laudert am 07.11.1970 der Verbandsgemeinde Oberwesel und mit deren Zusammenschluss mit Sankt Goar am 22.04.1972 der Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel zugeordnet. Auf Vorschlag des Innenministeriums Rheinland-Pfalz sollte die Gemeinde Laudert ursprünglich der Verbandsgemeinde Rheinböllen zugeschlagen werden. Der Ortsgemeinderat beschloss jedoch am 17.09.1969 einstimmig, in Zukunft der Verbandsgemeinde Oberwesel bzw. St. Goar-Oberwesel anzugehören.

 

Im Folgenden wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung über die Rechtsgrundlagen zur Neugliederung von Verbandsgemeinden (VG) und verbandsfreien Gemeinden ab 2010 informiert. Dabei wurde auch kurz auf die Zieldimensionen der Verwaltungsreform eingegangen, wie sie von den Gutachtern Junkernheinrich, Frankenberg und Steidel erarbeitet worden sind.

 

Im Anschluss daran wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung die bisherigen Bemühungen innerhalb der VG St. Goar-Oberwesel einschließlich der verbleibenden Möglichkeiten für einen Zusammenschluss mit einer anderen Gebietskörperschaft erläutert.

 

Bereits am 26.05.2011 hatte der Verbandsgemeinderat St. Goar-Oberwesel (VGR) Herrn Bürgermeister Bungert beauftragt, der Stadt Boppard ein Gesprächsangebot zu unterbreiten, gemeinsam die Möglichkeit einer Fusion in der „Freiwilligkeitsphase“ mit der Stadt Boppard zu erörtern. Dies insbesondere unter der Option einer Umwandlung der Stadt Boppard (als Einheitsgemeinde) in eine VG mit selbständigen Ortsgemeinden. In der Sitzung am 08.12.2011 wurde vom VGR bedauert, dass die Stadt Boppard dem Vorschlag der VG St. Goar-Oberwesel nicht entsprechen will. Im Schreiben vom 17.10.2012 des Ministers Roger Lewentz wird darauf hingewiesen, dass für die VG St. Goar-Oberwesel Gebietsänderungsbedarf besteht und damit kein unveränderter Fortbestand gewährleistet ist.

 

Nach den gemeinsamen Presseveröffentlichungen der Gemeinden Wiebelsheim, Perscheid und Laudert, nicht Boppard angeschlossen werden zu wollen (Rhein-Hunsrück-Zeitung und Mittelrhein-Nachrichten am 23.02.2017), entscheidet sich der VGR St. Goar-Oberwesel am 30.03.1017 zu Gesprächen mit der Verbandsgemeinde Rheinböllen, da aus Boppard deutlich ablehnende Signale kommen und sich alle hiesigen Ortsgemeinden gegen eine Fusion mit Boppard ausgesprochen haben. Rheinböllen hat sich jedoch im Folgenden anders entschieden.

 

Den Versammlungsteilnehmern wurde auch das Schreiben des Staatssekretärs Günter Kern vom 15.05.2017 zur Kenntnis gebracht, wonach für die VG St. Goar-Oberwesel die VG Emmelshausen erste Wahl ist. Daher wurde von ihnen mit Erstaunen der Beschluss des VG vom 29.06.2017 zur Kenntnis genommen, zwar am 11.07.2017 in Fusionsverhandlungen mit der VG Emmelshausen einzutreten aber gleichzeitig der Stadt Boppard ein erneutes Gesprächsangebot ohne zu unterbreiten.

 

Außerdem wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung über die bisherigen Beschlüsse des Ortsgemeinderates Laudert und anderer Gemeinderäte der Höhengemeinden der VG St. Goar-Oberwesel informiert. Mehrfach hatte der Gemeinderat Laudert (am 18.10.2011, am 29.11.2011 und am 28.03.2017) zum Ausdruck gebracht, dass er gegen einen Anschluss von Laudert an die Einheitsgemeinde Boppard ist.

 

In der Versammlung wurde auch auf die vielen Pressebeiträge zur Verwaltungs- und Kommunalreform eingegangen, soweit diese Lauderter Interessen berührt haben. Daraus und auch nach einer Mitteilung der VG Rheinböllen war zu entnehmen, dass sich die VG Rheinböllen der VG Simmern für einen Zusammenschluss zuwenden wird. Da ein Zusammenschluss mit einer Gebietskörperschaft außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises politisch nicht gewollt ist, war den Versammlungsteilnehmern schnell klar, dass für die VG St. Goar-Oberwesel eine Fusion nur noch mit Boppard oder der VG Emmelshausen übrigbleiben. Daher wurden im folgenden Vortrag die hierzu bisher bekannten Fakten erläutert (Einwohnerzahlen, finanzielle Situation, bisherigen Gespräche mit Boppard und der VG Emmelshausen, Aufgaben usw.).

 

Die Versammlungsteilnehmer wurden dabei auch über die bisherigen Gespräche mit Boppard und der VG Emmelshausen informiert, soweit die Inhalte dazu bekannt waren. Dabei wurde nicht verschwiegen, dass die Eindrücke der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer VG St. Goar-Oberwesel an den Gesprächen mit Boppard durchweg mit Ernüchterung wiedergegeben worden sind; ganz anders verliefen danach die Gespräche mit Vertretern der VG Emmelshausen. Zudem hat die VG Emmelshausen in ihrem Schreiben vom 10.08.2017 u.a. zum Ausdruck gebracht, dass sie einen möglichen freiwilligen Zusammenschluss mit der VG St. Goar-Oberwesel prinzipiell positiv bewertet. Dies insbesondere im Hinblick auf die dann für die neue VG sich ergebenden Entwicklungspotentiale.

 

Gegen Ende der Einwohnerversammlung wurden die Aufgaben einer VG besprochen. Diese teilen sich auf in Selbstverwaltungsaufgaben, Kann-Aufgaben (Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung) und in die Verwaltungsgeschäfte u.a. für die Städte und Gemeinden. Unter die Selbstverwaltungsaufgaben fallen die Schulträgerschaft, der Brandschutz, zentrale Sport-, Spiel und Freizeitanlagen, überörtliche Sozileinrichtungen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässer III. Ordnung, Flächennutzungsplan. Der Versuch, herauszufinden, bei welchem Zusammenschluss (mit Boppard oder mit VG Emmelshausen) die optimalste Lösung für unsere VG St. Goar-Oberwesel entstehen könnte, scheiterte einfach daran, dass zum jetzigen Zeitpunkt viel zu wenige Fakten vorliegen, um eine sachgerechte Bewertung vornehmen zu können. Weder die Aufgaben, die von der neuen Gebietskörperschaft zu bewältigen sind noch deren Absicht zu den Ausgabenvorstellungen sind klar definiert. Das Ausgabeverhalten einer VG wiederum kann Auswirkungen auf die Umlagen haben, die von den angeschlossenen Gemeinden gefordert werden. Diese Umlagen wiederum beeinflussen die Steuerkraft der einzelnen Städte und Gemeinden. Im ungünstigsten Fall kann es Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger haben, wenn Kommunen zu hoch belastet bzw. verschuldet sind und daher nach Einnahmen suchen müssen.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Einwohnerversammlung in Laudert haben mit den vorstehenden und weiteren Informationen einen umfassenden Überblick zu der Situation unser VG St. Goar-Oberwesel hinsichtlich der Kommunal- und Verwaltungsreform erhalten. Lediglich ein wenig Unmut wurde dadurch zum Ausdruck gebracht, dass noch so viele Fakten ungeklärt sind und die Zeit für einen freiwilligen Zusammenschluss davonläuft.

 

Auf die Frage an jeden einzelnen der Anwesenden 50 Personen, wie sie nach den vorliegenden Fakten entscheiden würden, gaben ausnahmslos alle zu verstehen, dass sie nur einen Anschluss an die VG Emmelshausen befürworten.

 

Arnold Grings

 

Bild zur Meldung: Einwohnerversammlung am 25.10.2017 in Laudert