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Gemeinderatswahl am 26.05.2019

Laudert, den 09. 04. 2019

Am 26.05.2019 ist unter anderem auch der Gemeinderat für Laudert, der aus acht Mitgliedern besteht, zu wählen.

 

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu dieser Wahl ist am 08.04.2019 abgelaufen. Es wurde bis zum Ablauf dieser Frist kein Wahlvorschlag abgegeben.

 

Somit findet wieder – wie bereits bei vergangenen Wahlen – ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens eine Mehrheitswahl nach den §§ 22 bzw. 33 KWG für den Ortsgemeinderat Laudert statt. Dabei ist mit amtlich hergestellten weißen Stimmzetteln abzustimmen. Diese werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.

 

Da kein Wahlvorschlag vorliegt, können die Wählerinnen und Wähler vollkommen frei entscheiden, welchen wählbaren Personen sie ihre Stimme geben möchten. Dabei dürfen so viele Namen auf den Stimmzettel geschrieben werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Die Ratssitze werden von denjenigen besetzt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen (§ 43 KWG: Findet Mehrheitswahl statt, so sind die wählbaren Personen in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt.).

 

Da kein offizieller Wahlvorschlag für den Ortsgemeinderat eingereicht worden ist, ist vorgesehen, in einer Auflistung in alphabetischer Reihenfolge alle zu erfassen, die Interessen daran haben, ehrenamtlich als Mitglied im Ortsgemeinderat Laudert mitzuwirken.

 

Ich bitte die Betreffenden, die an einer Aufnahme in diese Liste interessiert sind, mir dies bis spätestens zum 19.04.2019 (Karfreitag) mitzuteilen.

 

Für eine Aufnahme in die Liste muss leider auch das neue Datenschutzrecht beachtet werden. Jeder, der in die Auflistung aufgenommen werden will, muss zuvor eine Einwilligungserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung unterschreiben. Diese Einwilligung umfasst die Zustimmung, dass die notwendigen Daten verarbeitet und gespeichert werden.

 

Die abschließend erstellte Liste mit den männlichen und weiblichen Interessenten ist kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des Kommunalwahlrechts. Sie wird in der Woche nach Ostern durch Verteilung in den Haushalten veröffentlicht. Diese Vorschlagsliste ist lediglich eine unverbindliche Wahlhilfe für die Wahl des Ortsgemeinderates Laudert. Sie ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Wählerinnen und Wähler, dass die Personen auf dieser Liste bei der erforderlichen Stimmenzahl auch das Amt als Mitglied im Gemeinderat übernehmen.

 

Selbstverständlich können am 26. Mai 2019 auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die nicht in der Vorschlagsliste erfasst sind.

 

Arnold Grings, Ortsbürgermeister

 

Bild zur Meldung: Gemeinderatswahl am 26.05.2019

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