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Grundsteuerreform

Laudert, den 16. 08. 2022

Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen, die ausgehend von den sogenannten Einheitswerten ermittelt werden. Diese Werte knüpfen an die Verhältnisse des Jahres 1964 (betrifft die „alten“ Bundesländer) bzw. 1935 (betrifft die „neuen“ Bundesländer) an. Diese Einheitswerte sind hinter der tatsächlichen Wertentwicklung bei Grundstücken in erheblichem Maße zurückgeblieben. Dies führt zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung in den „alten“ Bundesländern seit 2002 für verfassungswidrig erklärt. Im Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes (Grundsteuer-Reformgesetz) verkündet.

Der Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022. Für die Ermittlung der Grundsteuerwerte werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Kalenderjahr 2022 zur Abgabe von entsprechenden Steuererklärungen aufgefordert. Abgabefrist: 31. Oktober 2022. (Quelle: Landesamt für Steuern RLP)

Bei mir hat sich nun eine Person gemeldet, die beruflich mit diesen Grundsteuer Angelegenheiten zu tun hat und die Bewohner/innen von Laudert, die nicht mit dem Bearbeiten und Ausfüllen der Unterlagen zurechtkommen, unterstützen würde.

Wer hier also Bedarf hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung (Tel: 3889762) melden und wir würden den Kontakt herstellen.

Winfried Erbes, Ortsbürgermeister

 

Bild zur Meldung: Laudert

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