Neue Rechtsverordnung des Landes zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen
Info der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis:
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Mainz hat heute eine Rechtsverordnung erlassen, mit der soziale Kontakte weiter eingeschränkt werden; außerdem werden die im Übrigen fortgeltenden Regelungen des ministeriellen Erlasses zu kontaktreduzierenden Maßnahmen vom 17. März 2020 ergänzt.
Nach der neuen Rechtsverordnung sind insbesondere Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés, Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés (jeweils Innen- und Außengastronomie) für den Publikumsverkehr geschlossen.
Außerdem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
Die Rechtsverordnung ist bis zum 19. April 2020 gültig, wie die übrigen fortgeltenden Regelungen des Erlasses vom 17. März 2020.
Bild zur Meldung: Kreisverwaltung
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