Brennholzbestellung
Aufgrund der Verteuerung von Gas, Heizöl, Strom und der damit verbundenen höheren Nachfrage von Brennholz, hat sich der Gemeinderat mit dem Thema beschäftigt. Da der Lauderter Wald vor vielen Jahrzehnten zum großen Teil in einen „Fichten-Wirtschaftswald“ umgewandelt wurde, ist der Eiche- und Buche-Brennholzvorrat sehr begrenzt. Wir müssen hier jetzt einen gesunden Mittelweg finden, um noch Wald für unsere Nachkommen übrig zu lassen, aber auch wenigstens den nötigsten Brennholzbedarf zu decken.
Folgende Spielregeln, die schon fast 15 Jahre gelten, behalten ihre Gültigkeit.
- Für den Brennholzeinschlag hat der Rat eine Obergrenze festgelegt.
- An Brennholzwerber werden nicht mehr als fünf Festmeter (= max. 8 Raummeter) Laubholz als Brennholz pro Haushalt verkauft.
- Fichtenholz kann begrenzt zusätzlich erworben werden.
- Die Zuteilung bzw. der Verkauf von Laubbrennholz erfolgt zu Festpreisen. Die Preise werden auf 38 €/Raummeter festgelegt. Für reines Birkenholz wird der Preis von 33 €/Raummeter festgelegt. Für Fichtenholz beträgt der Preis 18 €/Raummeter.
- Die vorgefertigten Polder bestehen aus 50% Birkenholz und 50% Buchen- oder Eichenholz.
- Der Brennholzbedarf muss zwingend bis zur angegebenen Frist bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Frist eingehende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt. Berechtigt zum Erwerb sind ausschließlich Lauderter Einwohner.
- Das Holz darf nur zum Eigenbedarf, nicht zum Wiederverkauf verwendet werden.
- Das gekaufte Holz muss jeweils bis spätestens 30.04. des Zuteilungsjahres aus dem Wald abgefahren sein.
Der Brennholzbedarf kann dieses Jahr bis zum 18.12.22 bei mir angemeldet werden, gerne per E-Mail unter .
Winfried Erbes, Ortsbürgermeister
Bild zur Meldung: Laudert
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